Aktien und Steuern: das Wichtigste in Kürze

Die gute Nachricht zuerst: Bei deutschen Brokern erledigt sich die Steuer auf Kapitalerträge weitgehend automatisch. Die Grundlagen sollte man trotzdem kennen.

Die Abgeltungssteuer

Kursgewinne (beim Verkauf) und Dividenden unterliegen pauschal 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer — zusammen rund 26,4–28 %. Deutsche Broker führen sie direkt ab; bei Auslandsbrokern muss die Anlage KAP in der Steuererklärung ran.

Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei

Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge jährlich steuerfrei (Ehepaare: 2.000 €). Damit der Broker das berücksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag eingerichtet sein — zwei Minuten Aufwand, die bares Geld sparen. Bei mehreren Depots den Betrag sinnvoll aufteilen.

Verlustverrechnung

Verluste aus Aktienverkäufen werden nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet (eigener Verlusttopf); sonstige Verluste (ETFs, Dividenden) laufen im allgemeinen Topf. Die Verrechnung übernimmt der Broker automatisch übers Kalenderjahr; Töpfe lassen sich per Verlustbescheinigung zwischen Brokern mitnehmen.

ETF-Besonderheit: Vorabpauschale & Teilfreistellung

Thesaurierende ETFs versteuern jährlich eine kleine Vorabpauschale; dafür sind bei Aktien-ETFs 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung). Auch das buchen deutsche Broker automatisch.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung; Sonderfälle (Auslandsdividenden, Quellensteuer) gehören in fachkundige Hände.

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